Liebe Fühlinger*innen,

leider gibt es keine verbrieften und verbindlichen Regeln, welche die Landesregierung bzw. die Kommune zur Durchführung von Garagentrödeln erlassen hat. Deshalb gehen wir davon aus, dass die allgemeingültigen Regeln ausreichen.

Wenn Sie Desinfektionsspray beistellen, ist das natürlich toll. Ich glaube aber nicht, dass Sie verpflichtet werden können, Besuchern das Händewaschen zu ermöglichen, dann würde ja z. B. kein Wochenmarkt mit vielen, nebeneinander stehenden Ständen durchführbar, und der funktioniert auch.

Dass man sich die Maske aufsetzt, wenn sich Besucher dem Stand nähern, halte ich für selbstverständlich und eingeübt. Auch, dass keine Umarmung und Händeschütteln stattfindet, gehört für mich zur Verpflichtung zur gesundheitlichen Vorsorge.

Wenn wir uns alle so wie z. B. bei den täglichen Einkäufen verhalten und achtsam miteinander umgehen, sehe ich einer Durchführung des Garagentrödels positiv entgegen.

Ich hoffe, ich kann Ihnen hiermit mögliche Bedenken nehmen und Sie sind am 23. August mit dabei.

Auf ein gutes Gelingen und gute Umsätze.

 

Viele Grüße vom Vorstand und bleiben Sie alle gesund.

 

Auke Braaksma, Bürgerbüro

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