Momentan herrscht Verunsicherung, ob überhaupt eine Kanal-Sicherheitsprüfung (durchzuführen bis 31.12.2020) durch zertifizierte Fachfirmen für Privathaushalte erforderlich ist.

 

Einerseits weist die Homepage der Stadtentwässerungsbetriebe zu diesem Thema auf die aktuelle Gesetzeslage hin, andererseits ist im Koalitionsvertrag der „neuen“ NRW-Landesregierung im Koalitionsvertrag auf Seite 81 zu lesen:

Eine  verpflichtende  Funktionsprüfung  privater  Abwasserkanäle  (Dichtheitsprüfung) soll  es  nur  bei  Neubauvorhaben bei wesentlichen baulichen Veränderungen  auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben."

 

Nach Recherchen des Vorstandes ließ die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag, Bianca Winkelmann, der NW (Neue Westfälische Zeitung) mitteilen:

Ein wichtiges Anliegen der neuen NRW-Regierung ist es, ideologiefreie Entscheidungen im Sinne der Bürger zu treffen."

Bis dahin empfehle sie jedem Bürger:

„abzuwarten, wie die zukünftige Neuregelung aussieht.“

Winkelmann hofft, dass bis zum Sommer eine neue Verordnung fertig wird.

 

„Wir Fühlinger e. V.“ wird die weitere Entwicklung beobachten und begleiten. Falls eine Kanal-Sicherheitsprüfung doch noch erforderlich sein sollte, wird der Bürgerverein seinen Mitgliedern für die Durchführung die besten Konditionen ermöglichen, um die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Auke Braaksma
Bürgerbüro 

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