Momentan herrscht Verunsicherung, ob überhaupt eine Kanal-Sicherheitsprüfung (durchzuführen bis 31.12.2020) durch zertifizierte Fachfirmen für Privathaushalte erforderlich ist.
Einerseits weist die Homepage der Stadtentwässerungsbetriebe zu diesem Thema auf die aktuelle Gesetzeslage hin, andererseits ist im Koalitionsvertrag der „neuen“ NRW-Landesregierung im Koalitionsvertrag auf Seite 81 zu lesen:
„Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben."
Nach Recherchen des Vorstandes ließ die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag, Bianca Winkelmann, der NW (Neue Westfälische Zeitung) mitteilen:
„Ein wichtiges Anliegen der neuen NRW-Regierung ist es, ideologiefreie Entscheidungen im Sinne der Bürger zu treffen."
Bis dahin empfehle sie jedem Bürger:
„abzuwarten, wie die zukünftige Neuregelung aussieht.“
Winkelmann hofft, dass bis zum Sommer eine neue Verordnung fertig wird.
„Wir Fühlinger e. V.“ wird die weitere Entwicklung beobachten und begleiten. Falls eine Kanal-Sicherheitsprüfung doch noch erforderlich sein sollte, wird der Bürgerverein seinen Mitgliedern für die Durchführung die besten Konditionen ermöglichen, um die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Mit freundlichem Gruß
Auke Braaksma
Bürgerbüro