Kontakt mit der Raupe kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen informiert vorsorglich darüber, dass die Raupen des Eichenprozessionsspinners in Köln derzeit wieder anzutreffen sind. Das Amt warnt davor, sich längere Zeit im Bereich von Eichen aufzuhalten, die vom Eichenprozessionsspinner befallen sind. Der Kontakt mit den "Brennhaaren" der Raupe kann bei Menschen zu starken Reizungen und allergischen Reaktionen von Haut und Atemwegen führen und sollte daher unbedingt vermieden werden. Zu den Begleiterscheinungen zählen Schwindelgefühl, Fieber und Müdigkeit. Je nach Heftigkeit der allergischen Reaktion sollten Betroffene einen Arzt konsultieren. Abstandhalten zu den Raupen ist darum der beste Selbstschutz. Allerdings können die „Brennhaare“ auch durch den Wind verteilt werden.
Die in Gruppen auftretenden Raupen sind im gesamten Stadtgebiet anzutreffen und befinden sich an vielen Exemplaren der heimischen Trauben- und Stieleichen. Befallen sind in der Regel insbesondere besonnte Bäume, also vor allem freistehende Eichen oder solche, die am Waldrand stehen.
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter mit einer Flügelspannweite von etwa 30 Millimeter. Diese Nachtfalterart hat sich in den letzten Jahren im gesamten Bundesgebiet immer weiter ausgebreitet. Sie profitiert stark von der Klimaerwärmung. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners häuten sich bis zur Verpuppung sechsmal. Ab der dritten Häutung, je nach Witterung bereits Anfang Mai, bildet die Raupe zusätzlich zu ihren langen sichtbaren Haaren etwa 600.000, nur 0,1 bis 0,5 Millimeter lange "Brennhaare" aus, mit denen sie sich vor Fressfeinden schützt. Die Haare enthalten das Eiweißgift "Thaumetopein".
Der Befall von Bäumen mit dem Eichenprozessionsspinner ist durch die Bildung von Gespinsten in der Krone oder an Astgabeln des Wirtsbaumes in späteren Häutungsstadien leicht zu erkennen. Auch die Anordnung der Tiere während ihrer "Prozession" von den Gespinsten zu den Fraßstellen fällt sofort ins Auge. Die "Brennhaare" befinden sich ebenfalls in den Gespinsten und stellen somit auch noch nach dem Schlüpfen der Falter eine Gesundheitsgefahr dar.
Eine flächendeckende Bekämpfung seitens des Amtes für Landschafspflege und Grünflächen ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Allerdings kann eine Bekämpfung im bebauten Bereich, in stark frequentierten Grünanlagen und vor allem im Bereich von öffentlichen Kinderspielplätzen erforderlich werden. Wenn solche Bereiche mit starkem Befall bekannt werden, lässt das Amt die Raupen in der Regel durch Fachfirmen mit einem Spezialsauger beseitigen.
Diese Methode ist zwar aufwendig, bietet aber den Vorteil, gegen Raupen in jedem Entwicklungsstadium wirksam zu sein. Tritt der Eichenprozessionsspinner auf Privatgrundstücken auf, ist der Eigentümer zur Beseitigung verpflichtet, wenn dadurch die Allgemeinheit gefährdet ist. Laien verwechseln den Eichenprozessionsspinner häufig mit der Gespinstmotte, die Gehölze völlig kahl frisst und sie komplett mit Netzen wie aus Gaze einspinnt. Diese Raupe ist jedoch für den Menschen völlig ungefährlich. Zu den sicheren Unterscheidungsmerkmalen zählt vor allem, dass die Gespinstmotte in der Regel nicht bei Eichen auftritt.
Mit Fragen zum Thema Eichenprozessionsspinner können sich Bürgerinnen und Bürger an das städtische Bürgertelefon unter der Rufnummer 0221 / 221-0 wenden.
Quelle: Stadt Köln