Eine, wenn auch etwas längere, aber hoffentlich amüsante Geschichte, ggf. zum Schmunzeln - oder auch nicht.

 

Es ist schon ein nicht unerheblicher Aufwand, dem sich die Beteiligten zu unterwerfen hatten, bis die zwei Anlagen zum ersten Mal ihren Dienst aufnehmen durften. Vielleicht auch deshalb, um engagierten Bürgern und Bürgerinnen das Beantragen und Durchführen von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in unserem schönen Fühlingen zu erschweren oder so aufwändig zu gestalten, dass die Initiatoren vielleicht die Lust verlieren, sich weiter zu engagieren.

Ein Schelm, der Böses denkt . . .

Die Stadt Köln - und nicht nur die, aber dazu später mehr - schickt auf Anfrage die Bedingungen auf Duldung der Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes mit Anforderung folgender Angaben: 

  • des Straßennamens und der Fahrtrichtung (nur innerörtliche Straßen werden berücksichtigt)
  • der Hausnummer und ggf. der Leuchtmastnummer (diese steht an jedem Mast dran)
  • der bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • von vorhandenen schutzwürdigen Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Spielplatz, Seniorenheim, usw.)
  • von Fotos der betreffenden Örtlichkeit
  • eines Versicherungsnachweises erforderlich (Haftungsfreistellungserklärung)

soweit, so gut . . . Das ist aber noch lange nicht alles . . .

Bedingungen:

1. Die Geschwindigkeitsanzeigetafeln dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 Meter, keinesfalls weniger als 0,30 Meter betragen.

2. Die Unterkante der Geschwindigkeitsanzeigetafeln muss sich 2,50 Meter über dem Straßenniveau befinden.

3. Die Anbringung in Kombination mit Verkehrszeichen oder Einrichtungen (z.B. Lichtsignalanlagen) ist nicht zulässig.

4. Vor Lichtsignalanlagen ist ein Abstand von 150 Metern einzuhalten, da ansonsten die Wahrnehmbarkeit beeinträchtigt werden kann.

5. Das Anbringen von Werbung an die Geschwindigkeitsanzeigetafeln ist nicht zulässig.

6. Bei erfolgter Gestattung der Montage der Geschwindigkeitsanzeigetafeln an Leuchtmasten der RheinEnergie AG sind die Bedingungen und Auflagen der RheinEnergie AG zu beachten.

7. Kosten für Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben an dem betroffenen Beleuchtungsmast oder anderen Straßenteileinrichtungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

8. Sie haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, soweit der Schadensfall auf Ihre Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zurückzuführen ist. Sie stellen die Stadt von allen Kosten und Lasten sowie Ansprüchen Dritter frei, die durch die diese Duldung entstehen bzw. entstehen können.

9. Das allgemeine städtische Verfügungsrecht über das öffentliche Straßenland wird durch diese Duldung nicht eingeschränkt. Straßenänderungen, die sich auf die Duldung auswirken können, nehmen Sie entschädigungslos hin.

10. Die jeweils aktuellen Standorte der Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind der RheinEnergie AG und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vorab schriftlich mitzuteilen. Die Standzeit der Anlage je Standort beträgt maximal 4 Wochen. Nach Ablauf des Zeitraums muss die Geschwindigkeitsanzeigetafel entfernt werden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, werden die Arbeiten durch eine vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik beauftragte Firma zu Ihren Lasten durchgeführt.

11. Die Geschwindigkeitsmessgeräte sind stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

 

Dem aufmerksamen Leser/der aufmerksamen Leserin wird aufgefallen sein, dass auch die RheinEnergie bei dem ganzen Spiel ein nicht unerhebliches Wörtchen mitzureden hat.

Also, et jeit wigger:

Die RheinEnergie hat natürlich noch ein paar Fragen, die vorab zu beantworten waren:

  • Wie wird die Stromversorgung geregelt?
  • Sollen die Anlagen an wechselnden Standorten montiert werden?
  • Welche Standorte sind geplant?
  • Für welchen Zeitraum sind Ihre Maßnahmen geplant?
  • Sollten wechselnde Standorte geplant werden, benötigen wir jeweils den genauen Standort mit dem geplanten Zeitraum

  

So, Sie meinen, nach Beantwortung und Beantragung sei alles notwendige getan und es kann mit der Montage begonnen werden?

MITNICHTEN!

Erst war man mit der zur Verfügung gestellten Versicherungspolice mehrfach nicht zufrieden:

  • bei erster Durchsicht des Nachweis ist uns aufgefallen, dass die Angabe des Versicherungsablaufs 2019 war. Auch ist in der Versicherung nur die Arenzhofstraße und nicht die Gewähr der LED-Messtafeln benannt. Daher bitte ich Sie einen aktuellen Versicherungsnachweis mit Inhalt auch der zukünftigen Tafeln mir zukommen zulassen.
  • der von Ihnen mitgeteilte Versicherungsschein lässt nicht erkennen, dass die Messtafeln inbegriffen sind. Daher benötige ich eine Kopie / Scan vom aktuellen Versicherungsschein, der auch der Betrieb der Messtafeln abgedeckt ist. Die von Ihnen beigefügten Unterlagen reichen hierfür nicht aus. Ich möchte Sie zudem darüber informieren, dass die Bilder der Standort vor Montage zu fertigen sind, damit ich die Standorte prüfen kann. Eine Montage ist erst nach der schriftlichen Erteilung der Duldung zulässig.

  

Dann wurden die vorgeschlagenen Befestigungsorte beanstandet. Einmal war ein Verkehrsschild an dem von uns gewünschten Mast - dann darf da natürlich (?) keine Geschwindigkeitsmessanlage, warum auch immer, montiert werden:

 Der Standort am Lichtmast 46 weist ein Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrsordnung aus, sodass hier keine Messtafel installiert werden darf.

Dann war der gewünschte Standort zu nah an einem Fußgängerüberweg:

 Der Standort am Lichtmast 119A liegt circa 3 Meter vor dem Fußgängerüberweg. Bei Installation des Messtafel nach den Vorgaben würde die nach Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Richtlinie zur Einrichtungen von Fußgängerüberwegen geforderte Sichtbeziehung auf die Beschilderung des Überganges verdeckt. Zudem ist hier die Gefahr gegeben, dass am Verkehr Teilnehmende von der Messtafel abgelenkt werden.

 

Es wurden Alternativen der Standorte durch die Stadt Köln vorgeschlagen, das man sich fragt, warum haben sie nicht gleich den Lichtmast vorgeschlagen haben, der aus Sicht der Stadt zulässig ist.

Und das alles, um die Messtafel nach maximal 4 Wochen wieder abbauen zu müssen. Es ist schon ein Kreuz . . .

 

Puh,  geschafft, alle Hürden genommen. Und los geht es:

Erstmontage . . .

  • Das Team zusammenstellen! Es sind mindestens drei Personen für die Montage/Demontage erforderlich, wobei sich zwei "Monteure" auf Leitern sicher bewegen können müssen.
  • Werkzeug und Hilfsmittel bereitstellen: zwei Leitern, diverse Schraubendreher, Zangen und Inbusschlüssel sowie - ganz wichtig (!!!) - ein Gliedermaßstab oder ein Maßband. Erinnert euch:  min. 2,5 m über Straße und 0,3m versetzt.
  • Terminabstimmung im Team - nicht jeder steht immer zur Verfügung und hat Zeit.
  • Montage: zwei Mann auf der Leiter, mindestens einer unten zur Sicherung und zum Anreichen von Equipment und Werkzeug. Die auf der Leiter sollten weder gebrechlich sein noch Höhenangst haben 
  • Software überprüfen
  • Start der Messungen und zufriedene Gesichter der Beteiligten. Sie ist in Betrieb.  Applaus!

  

Vor der Erstmontage mussten die zwei Anlagen aber erst einmal zusammengebaut und verkabelt sowie die Software aufgespielt werden. Ohne tatkräftige Unterstützung eines Mitbürgers wäre es dem Unterzeichner allein nicht möglich gewesen.

Ja, wir haben daraus gelernt und werden uns bemühen, alles im Vorfeld zu berücksichtigen, damit es nicht wieder endlos lange dauert, die Messtafeln erneut aufstellen zu können. Und, ganz ehrlich? Über 25 (i. W.: fünfundzwanzig) mal Schriftverkehr zwischen Stadt, RheinEnergie und dem Bürgerbüro ist nicht dazu angetan, die anfängliche Euphorie weiterzuleben.

  

Nun wissen wir aus dem ersten Messzeitraum aber, dass dorfeinwärts aus Richtung Aqualand mit 131 km/h eingeflogen wurde und dorfauswärts in Richtung Kreisverkehr mit 231 km/h Abhebegeschwindigkeit für Flugzeuge erreicht wurde. Immerhin.


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